Information für Ihre Mandanten zur SCHUFA Auskunft

Geändert am Do, 20 Aug um 10:29 VORMITTAGS

Information für Ihre Mandanten zur SCHUFA Auskunft



Nach den Vorgaben des Geldwäschegesetztes gem. § 11 Abs. 1 S.1 GWG sind Sie verpflichtet Ihre Vertragspartner und gegebenenfalls für diese auftretende Personen und wirtschaftlich Berechtigte vor Begründung der Geschäftsbeziehung oder vor Durchführung der Transaktion zu identifizieren. 

 

Um diese Prüfungen zuverlässig und effizient durchzuführen, nutzen Sie mit GWP-Diigital ein digitales Unterstützungstool, das bei Bedarf auch Auskünfte externer Dienstleister, unter anderem der SCHUFA, einbezieht. Die Nutzung solcher Auskünfte ermöglicht es Ihnen, die gesetzlich erforderlichen Prüfungen zügig und mit angemessenem Aufwand vorzunehmen. Dies ist insbesondere deshalb sinnvoll, weil die geldwäscherechtlichen Prüfungen einen erheblichen zeitlichen Umfang in Anspruch nehmen können. Durch die standardisierte und teilweise automatisierte Unterstützung können Sie den Prüfungsaufwand reduzieren und die hierfür erforderlichen Arbeiten effizienter erledigen. Dadurch bleibt mehr Zeit für die eigentliche steuerliche Beratung und Bearbeitung Ihrer Mandatanten. 

Wenn Ihre Mandanten über ein SCHUFA-Konto verfügen, haben Sie möglicherweise bereits eine Benachrichtigung darüber erhalten, dass eine Auskunft zu Ihrer Person eingeholt wurde. Sollte bislang keine Auskunft vorliegen, kann es sein, dass Ihre Mandanten ein entsprechendes Informationsschreiben von der CS Connect GmbH & Co. KG, einem Unternehmen der SCHUFA-Gruppe, erhalten. 

Das Schreiben der SCHUFA dient lediglich der Information darüber, dass im Rahmen der gesetzlichen Prüfpflichten eine Auskunft zu der Person abgerufen wurde. Die Auskunft erfolgt neutral. Der Abruf führt insbesondere nicht zu einem negativen SCHUFA-Score und hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bonität.  


Wir stellen Ihnen hierfür eine Textvorlage für die Kommunikation mit Ihren Mandanten zur Verfügung. Diese können Sie über den folgenden Download-Button herunterladen und bei Bedarf an Ihre Kanzlei anpassen:



↓DOWNLOAD Mandantenvorlage↓

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